DCTI - Bioenergie Vers.1.2

48 2.3.2 Deutschland Mit Inkrafttreten des Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuG) im Januar 2007 gilt in Deutsch- land bis einschließlich 2014 eine Mindestquote für den Anteil der Biotreibstoffe am gesamten Kraftstoffverbrauch. Zunächst war von Seiten der Regierung geplant, bis 2009 eine Obergrenze für Ethanol von 10 Prozent (E10) anzustreben. Da viele Fahrzeughersteller vor allem für PKWs älterer Baujahre keine Unbedenklichkeitserklärung abgeben wollten, zeigte sich die Bevölkerung verunsichert. Mit dem „Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen“ wurde daher in 2009 der Gesamtquotenanteil der Biokraftstoffe abgesenkt. Dieser lag für 2009 bei 5,25 Prozent und ist für die Zeit zwischen 2010 und 2014 auf 6,25 Prozent festgelegt. In den Folgejahren wird die energetische Biokraftstoffquote auf eine Klimaschutzquote umge- stellt, die auf der Basis der vermiedenen Treibhausgase festgelegt wird. < Grafik 12: Entwicklung der gesetzlich festgelegten Mindestquoten für den Anteil von Biokraftstoffen > Als zusätzliche Förderung sieht der Gesetzgeber Steuererleichterungen für Fahrzeuge vor, die ausschließlich von Biotreibstoffen angetrieben werden [IEA Bioenergy Country Report Germany, 2009]. Dank der politischen Rahmenbedingungen konnte sich der Absatzmarkt in Deutschland für Biokraftstoffe in den letzten Jahren stark entwickeln. So lag Ende 2007 der Anteil der Biotreib- stoffe bereits bei 7,6 Prozent des gesamten Treibstoffverbrauchs. Biokraftstoffquote: Bis 2014 liegt in Deutschland die Beimischungsquote für Biokraft- stoffe bei 6,25 Prozent.

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