DCTI - Bioenergie Vers.1.2

88 Interview mit Rechtsanwalt Stefan Rappen Fachanwalt für Verwaltungsrecht CBH Rechtsanwälte 1. Können die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz unter den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Biogas erreicht werden? Das Klimaschutzziel der Bundesregierung, bis zum Jahre 2030 10 Mrd. cbm Erdgas durch Biogas zu ersetzen, ist von verschiedenen praktischen, aber auch rechtlichen Vorausset- zungen abhängig. Fast alle der heute in Deutschland befindlichen 4.500 Biogasanlagen dienen der Direktversorgung. Ca. 30 Biogasanlagen speisen bereits heute in das Erdgas- netz ein. Ein Hindernis für den geringen Einspeisungsgrad sind die Schwierigkeiten beim Netzzugang. Das Klimaschutzziel kann somit nur erreicht werden, wenn die rechtlichen Möglichkeiten zur Förderung von Biogasanlagen konsequent genutzt und Hindernisse beim Netzanschluss gerade für kleinere Anlagen beseitigt werden. 2. Welche Änderungen hat die Novellierung des EEG 2009 für die Biogaseinspeisung bewirkt? Die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen liegen in der Erhöhung der Grundvergü- tung für Alt- und Neuanlagen. Neben einer Basisvergütung für Strom aus Biomasse wird der sog. Nawaro-Bonus für die Verwendung von Strom aus nachwachsenden Rohstoffen gewährt. Durch diesen Bonus werden insbesondere Anlagen mit einer Leistung bis 500 kW gefördert. Damit sind die Parameter für den wirtschaftlichen Betrieb einer Biogas- anlage gesetzlich definiert. Das sog. Anlagensplitting, d.h. die Errichtung von mehreren zusammenhängenden Einzelanlagen mit einer Leistung bis 500 kW, ist durch die Klarstel- lung des Anlagenbegriffs nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber verfolgt somit klar das Ziel der Förderung von Biogas-Kleinanlagen. 3. Heute werden erst ca. 0,1 % des deutschen Erdgasverbrauchs durch die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz abgedeckt. Was sind Ihrer Meinung nach die Gründe für den nur langsamen Anstieg des Bioerdgasanteils? Die gesetzlichen Grundlagen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz sind in der GasNZV geregelt. Das Verfahren zur Prüfung zur Durchsetzung des Netzanschlusses ist jedoch trotz der umfangreichen Rechtsregelungen ein langwieriges Unterfangen. Auch nach der Novelle der beiden o.g. Verordnungen im Jahre 2008 sind die Kosten für den Netzanschluss sowohl auf Seiten der Netzbetreiber als auch auf Seiten der Anlagen- betreiber ein Wachstumshindernis.

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