90 6. Welche Genehmigungen sind für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage erforderlich? Grundsätzlich ist bei der geplanten Errichtung einer Biogasanlage zwischen dem baurechtlichen Genehmigungsverfahren und dem Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutzgesetz zu unterscheiden. Ob eine Biogasanlage unter die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes fällt, richtet sich nach den in der 4. Bundesimmis- sionsschutzverordnung aufgeführten Anlagenparametern. Abzustellen ist dabei auf die Gesamt-Feuerungswärmeleistung und die gedachten Lagerkapazitäten für Bioabfälle. Schwierigkeiten bestehen ferner bei der Frage der planungsrechtlichen Privilegierung ei- nes Bauvorhabens im Außenbereich. Ausweislich des Privilegierungstatbestandes gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauBG darf die installierte elektrische Leistung der Anlage 0,5 MW nicht überschreiten. Hier bleibt abzuwarten, ob sich das Privilegierungskriterium der installier- ten elektrischen Leistung auf Dauer festzuhalten ist oder ob nicht die Gesamtfeuerungs- wärmeleistung, analog zur 4. Bundesimmissionsschutzverordnung, als Abgrenzungskrite- rium heranzuziehen ist.
